Am Wochenende hat das Landeskabinett eine neue Verordnung beschlossen, die ab Montag, dem 18. Mai, gilt. Die wichtigsten Inhalte für Nordfriesland: Viele Verbote für die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen entfallen. Auch Heilverfahren in Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen werden wieder zugelassen.
Was bleibt, sind jedoch die grundlegenden Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, insbesondere das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Husten- und Niesetikette und die nicht nur im Einzelhandel sinnvolle Mund-Nasen-Bedeckung. Wo viele Menschen zusammenkommen, sind Hygienekonzepte erforderlich. Wenn es, wie in Bussen und Bahnen, manchmal nicht möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten, kann er zeitweise unterschritten werden.
Viele Urlauber wissen es bereits: Die Übernachtung in Ferienwohnungen, Hotels, auf Campingplätzen ist wieder unbeschränkt erlaubt, ebenso wie der Zutritt zu den Inseln und Halligen.
llerdings müssen die Betreiber von Beherbergungsbetrieben darauf achten, dass nur Angehörige aus höchstens zwei unterschiedlichen Hausständen gemeinsam ein Zimmer oder eine Ferienwohnung beziehen dürfen. Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine spezielle Zugangsregelung zu schaffen. Dort muss es neben Flüssigseife und Einmalhandtüchern auch Desinfektionsmittelspender geben. Hoteleigene Schwimmbäder und Fitnessbereiche bleiben geschlossen. Bei der Anreise müssen die Gäste schriftlich versichern, dass sie im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung mit Covid-19 umgehend abreisen. Einen von vielen Betrieben eingeforderten Leitfaden für Hygienekonzepte hat das Land unter https://ogy.de/vxz2 ins Internet gestellt. Diese Konzepte sind eigenverantwortlich zu erarbeiten. Sie müssen nicht durch den Kreis genehmigt werden.
Campingplätze können wieder öffnen, aber ihre Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume und Wellnessbereiche bleiben geschlossen. Nur die Toiletten sind ausgenommen. Da auch Jugendherbergen ohne Gemeinschaftsräume auskommen müssen, können sie nur Appartements mit eigener Nasszelle vermieten.
Ob und wenn ja, welche Regelungen zur Begrenzung des Tagestourismus es geben wird, teilen Land, Kreise und Kommunen am Montag mit.
Auch Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés, Imbisse und andere Gaststätten dürfen öffnen – von 5 bis 22 Uhr, danach ist Schluss. Diskotheken und andere Tanzlokale bleiben wegen des Ansteckungsrisikos beim Tanzen geschlossen; das schließt auch Zeltfeste ein.
Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sind im öffentlichen Raum, also etwa in Gaststätten, wieder erlaubt, wenn die Teilnehmer auf festen Sitzplätzen bleiben und der Veranstalter ihre Adressen notiert, damit das Gesundheitsamt im Fall des Falles mit möglichen Corona-Infizierten Kontakt aufnehmen kann.
Der Einzelhandel muss Kunden nun ermöglichen, ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Alle Tätigkeiten von Dienstleistern, Handwerkern und Gesundheitshandwerkern sind unter Auflagen erlaubt. Die Regelung, dass viele Läden sonntags öffnen durften, ist ausgelaufen. Jetzt gelten wieder die üblichen Ladenöffnungszeiten und in touristischen Orten die Bäderregelung.
Sport in Gebäuden wie Sporthallen und Fitness-Studios ist wieder zugelassen – allerdings mit Abstand und ohne Zuschauer. Alle Gemeinschaftsräume mit Ausnahme von Toiletten bleiben gesperrt. Wettkämpfe und Punktspiele bleiben untersagt; das gilt auch für Boßelwettkämpfe in freier Natur.
Gottesdienste können wieder stattfinden, wenn die Gläubigen den Mindestabstand einhalten.
Das Land hat die Liste der kritischen Infrastrukturen erweitert. Dadurch erhalten weitere Berufsgruppen die Möglichkeit, eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, wenn die Eltern im Kernbereich der Einrichtung arbeiten und solange die Kitas noch nicht wieder vollständig öffnen. Dies betrifft etwa die Heizöl- und Fernwärmeversorgung, Angehörige der Gesundheits- und Therapieberufe, Hebammen, Arbeitsverwaltung, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer sowie Hausmeister und Gebäudereiniger in wichtigen Betrieben.
Die 14-tägige Quarantäneregelung für Ein- und Rückreisende aus Staaten der Europäischen Union und vielen anderen Ländern fällt weg. Der Grenzübertritt nach Dänemark ist immer noch nur für Berufspendler und aus wichtigem Grund möglich. Die dänische Grenzpolizei entscheidet im Einzelfall, ob der Besuch von Familienangehörigen ein solcher wichtiger Grund ist. Die dänische Regierung hat Lockerungen der Einreisebeschränkungen angekündigt, doch der Zeitpunkt ist noch offen.
„Weil erfahrungsgemäß im Alltag viele Fragen auftreten, haben wir eine Reihe von Merkblättern etwa für Unternehmen erarbeitet, die ihnen den Start in die neue Phase der Pandemie-Bekämpfung erleichtern sollen“, erklärt Landrat Florian Lorenzen. Sie sind unter www.nordfriesland.de im Internet zu finden.
Leitfaden für Hygienekonzepte
https://ogy.de/vxz2
Diese Konzepte sind eigenverantwortlich zu erarbeiten.
Sie müssen nicht durch den Kreis genehmigt werden.
Corona-Kompass
Des weiteren finden Sie hier mit freundlicher Genehmigung der Föhr Tourismus GmbH
zwei Informationsblätter zum ausdrucken.
Hygieneplakat
Corona-Kompass